Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss
Lesen Sie hier die Teilnahmebedingungen & den Haftungsausschluss nach. Diese Regelungen müssen von jedem Teilnehmer beachtet werden.
1. Geltung
Der Anwendungsbereich der folgenden Teilnahmebedingungen bezieht sich auf den vom Ausrichter Sportbund Hansestadt Stralsund e.V. organisierten Sparkassen Rügenbrücken-Marathon & DAK Lauf- und Walking Day mit seinen Disziplinen Marathon, Halbmarathon, 10 km- und 6 km-Lauf, 10 km- und 6 km Walking / Nordic Walking und 3 km Kinderlauf.
2. Teilnahmebedingungen
Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung für den jeweiligen Lauf vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung ist der Besitz einer offiziellen Startnummer, die nach Eingang der schriftlichen Anmeldung (Ausdruck des Anmeldeformulars im pdf-Format auf der Homepage (Flyer), Anmeldecoupon auf den vom Veranstalter verteilten Flyern, dem Online-Anmeldeformular des Dienstleiters davengo oder der offiziellen Sammelliste des Veranstalters) vergeben werden. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur per E-Mail bei einer Online-Anmeldung. Anmeldungen per Telefon werden nicht berücksichtigt.
Die Zahlung der Teilnahmegebühr bei schriftlicher Anmeldung wird vom Teilnehmer per Überweisung auf das vom Veranstalter angegebene Konto vorgenommen bzw. bei einer Online-Anmeldung als Lastschrift von dem Konto des Teilnehmers abgebucht. Anmeldungen ohne Zahlungseingang werden nicht berücksichtigt. Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht vorzeitig erreicht ist, können am Veranstaltungsvortag Nachmeldungen per Barzahlung erfolgen.
Die Teilnahme und die Startnummer sind nicht auf eine andere Person übertragbar. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, oder erklärt er dem Veranstalter gegenüber vorher seine Nichtteilnahme, besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung der Startgebühr.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter seine(n) Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Herkunftsland, Verein und Wettkampfergebnis in den veranstaltungsbezogenen Start- und Finisherlisten unter Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen veröffentlicht.
Der Ausrichter Sportbund Hansestadt Stralsund e.V. und seine Mitveranstalter dokumentieren die Veranstaltung mit Foto-, Film- und Tonaufnahmen für Zwecke der Berichterstattung und des Marketings. Diese werden im Nachgang in diversen Medien wie Rundfunk, Fernsehen, sozialen Medien, Internet/Homepage sowie in Pressemitteilungen, Newslettern, Printprodukten etc. verwertet. Mit der Anmeldung und der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer (Eltern für ihre Kinder) mit der entsprechenden Nutzung und Veröffentlichung der im Rahmen der Veranstaltung erstellten Aufnahmen einverstanden.
Die Startnummer ist während der gesamten Teilnahme gut sichtbar im Brustbereich anzubringen. Ohne eine Startnummer ist ein Betreten der Rügenbrücke nicht möglich und wird durch die Streckenposten aus Sicherheitsgründen unterbunden. Sponsorenlogos sind bitte nicht zu verdecken.
Das Mitführen von Hunden, Fahrrädern, Laufrädern, Kinderjoggern und Kinderwagen sowie Rollstühlen ist nicht gestattet. Das gilt insbesondere beim Überqueren der Rügenbrücke.
Das Begleiten von Läufern und Walker mit dem Fahrrad, auch auf Teilstrecken, ist nicht gestattet. Der führende bzw. letzte Marathon- und Halbmarathonläufer wird durch eine ausgewiesene Fahrradbegleitung eskortiert.
Als Laufspur auf der Rügenbrücke ist jeweils die rechte Spur aus Sicht von Stralsund bzw. der Insel Rügen zu nutzen. Nordic Walking-Stöcke sind auf der Rügenbrücke nur mit Gummispitzen zugelassen.
Entlang der gesamten Strecke werden Kontroll- und Streckenposten eingesetzt, deren Weisungen unbedingt Folge zu leisten ist. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
3. Haftungsausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder Sicherheitsgründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzubrechen bzw. im Vorfeld abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Der Veranstalter haftet nicht für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden und übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen, professionelle Gesundheitshinweise zu beachten und nur zu starten insofern seine Fitness es zulässt. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.